Achtung Haftung! Auch Private haften bei Unfällen am Dach!

sicherheit am dach c fotoliaBesonders bei Arbeiten in großen Höhen sind Sicherheitsvorkehrungen unabdingbar. Was kaum jemand weiß: Bei Unfällen haftet der Bauherr – auch, wenn es sich dabei um eine Privatperson handelt! „Es gibt sowohl ein Baustellenkoordinationsgesetz, als auch eine Arbeitnehmerschutzverordnung“, erklärt KommRat Wolfgang Ebner, Landesinnungsmeister der Dachdecker und ergänzt: „Wenn auf einer Baustelle etwas passiert, dann kann es wahnsinnig teuer werden, ganz abgesehen vom menschlichen Leid.“

Auch Laien können erkennen, ob auf ihrer Baustelle sicher gearbeitet wird – etwa daran, ob die Firma ein Gerüst verwendet, oder nicht. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, muss die Firma darauf hingewiesen werden. Als Beweis kann hier ein Digitalfoto dienen. „Mit eingeblendetem Datum oder einem Beweisstück – etwa einer aktuellen Tageszeitung im Bild €– ist das überhaupt kein Problem“, weiß Wolfgang Ebner. Selbst ein E-Mail an die jeweilige Firma, dass die Arbeiten so nicht begonnen werden dürfen, kann bereits ausreichen.

„Häuser sind relativ hoch. Das heißt, runterfallen ist nicht so günstig“, sagt auch Rudolf Ebner, Innungsmeister der Spengler. Neben Gerüsten gibt es auch verschiedene Sicherungseinrichtungen, die mittlerweile häufig auch direkt am Dach befestigt sind. Ein solcher Anschlagpunkt kostet zwischen 150 und 250 Euro, kann aber Menschenleben retten. „Wenn ich von einem Einfamilienhaus stürze, dann falle ich kein zweites Mal“, warnt Rudolf Ebner. Bei öffentlichen Gebäuden sind diese Sicherungen bereits Pflicht. Darüber hinaus haben auch die Arbeiter eine persönliche Schutzausrüstung, die unter anderem aus einem Hosenträgergurt, einem Sicherheitsseil und einem Falldämpfer besteht.

Sicherheit darf keine Preisfrage sein!
Im schlimmsten Fall wirken sich sogar die reinen Baukosten auf die Sicherheit der Arbeiter aus. Manche Unternehmen betreiben hier regelrechtes Preisdumping, indem sie auf ein Gerüst verzichten – von sogenannten „Pfuschern“ ganz zu schweigen. „Leider wird manchmal über die Sicherheit geschaut, dass Aufträge zustande kommen“, sagt Rudolf Ebner. „Alle kochen nur mit Wasser und speziell bei der Sicherheit wird dann gerne eingespart, weil es billiger ist, wenn kein Gerüst aufgestellt wird.“

Die Innung der Dachdecker, Glaser und Spengler bekämpft ein derartiges Vorgehen. „Wir zeigen keinen an, aber wenn wir durch die Lande fahren und ungesicherte Arbeiter am Dach entdecken, dann kontaktieren wir die Firma und weisen darauf hin“, erzählt der Spenglermeister. Bei unbelehrbaren Fällen wird das Arbeitsinspektorat hinzugezogen, das die Baustelle einstellen kann. „Es spricht nichts gegen einen Preisvergleich, aber auch als Privater sollte man darauf schauen, dass ordentlich gearbeitet wird“, rät Rudolf Ebner.

Richtig heikel wird es, wenn Menschen im Privatbereich ungesichert arbeiten. „Das nennt sich dann oft Freundschaftsnachweis oder Nachbarschaftshilfe“, sagt Dachdeckermeister Wolfgang Ebner. „Wenn hier ein Unfall passiert, dann ist der Auftraggeber sehr schnell mit der Haftungsfrage konfrontiert.“ Zudem stellt sich hier auch die Frage der Gewährleistung: Diese gibt es auf dem Papier zwar trotzdem, aber wenn keine Firma dahintersteht, dann wird im Schadensfall kaum etwa zu holen sein. „Profipfuscher besitzen nie etwas. Meistens werden Dritte vorgeschoben, aber beim Verantwortlichen selbst gibt es nichts zu holen“, sagt Wolfgang Ebner. Deshalb sollte man für Arbeiten in luftiger Höhe unbedingt professionelle Dachdecker, Glaser oder Spengler beauftragen.

Bildtext:
ARBEITSSCHUTZ – IST DAS BEHERRSCHENDE THEMA FÜR ARBEITEN AM DACH.
Es ist ratsam, schon beim Angebot auch die Sicherungsmaßnahmen zu beachten. Deshalb für Arbeiten in luftiger Höhe unbedingt professionelle Dachdecker, Glaser oder Spengler beauftragen.

Foto: (c) fotolia

INFOS
Unter einem Dach vereint sind die Landesinnungen der Dachdecker, Glaser und Spengler. Sie garantieren, dass in Salzburg immer am neuesten Stand der Technik gearbeitet wird.